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Einfacher, schneller und barriereärmer städtische Services nutzen

Gelsenkirchen, 30.März 2026 | Stadt Gelsenkirchen

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Die Stadt Gelsenkirchen treibt die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen weiter voran. Ab sofort stehen Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Online-Services über das Serviceportal zur Verfügung. Ziel ist es, Antragsverfahren zu vereinfachen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Verwaltungsprozesse barriereärmer zu gestalten.

Weitere sozialrechtliche Leistungen jetzt digital beantragbar

Bürgerinnen und Bürger können ab sofort weitere sozialrechtliche Leistungen online beantragen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können, können hier Hilfe beantragen.

serviceportal.gelsenkirchen.de/HzL

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Personen im Rentenalter oder dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen können die Grundsicherung online beantragen.

serviceportal.gelsenkirchen.de/GruSi

  • Bildung und Teilhabe: Mit dem Bildungspaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen unterstützt. Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt können diese Leistungen nun direkt online beantragen.

serviceportal.gelsenkirchen.de/BuT-[Wohngeld | Kinderzuschlag | AsylbLG | GruSi | HzL]

Diese Möglichkeit, Leistungen digital zu beantragen, erleichtert nicht nur die Antragstellung für die Betroffenen, sondern beschleunigt auch die Bearbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung.

Weitere digitale Verfahren

Zwei weitere digitale Verfahren sind bereits im November online gegangen:

  • Genehmigung von Rodungen in der Schutzzeit (März–September): Ausnahmegenehmigungen zum Artenschutz können nun digital beantragt werden.

serviceportal.gelsenkirchen.de/rodungschutzzeit

  • Vermarktungsgenehmigungen für geschützte Tiere und Pflanzen: Genehmigungen für streng geschützte Arten können künftig digital beantragt werden.

serviceportal.gelsenkirchen.de/vermarktungsgenehmigung

Erweiterung im Bereich „Aufenthaltstitel“

Die Online-Beantragung im Bereich Aufenthaltstitel wurde ausgeweitet: Nun kann auch eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen digital beantragt werden.

serviceportal.gelsenkirchen.de/aufenthaltstitel

Neuer Online-Service für Unternehmen: ELiA

Mit dem neuen Onlineangebot „ELiA“ (Elektronische immissionsschutz-rechtliche Anträge) erweitert die Stadt ihr digitales Serviceportfolio im Umweltbereich. Genehmigungen und Anzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können nun rund um die Uhr digital eingereicht werden. Dazu zählen:

  • Anträge auf Errichtung, Betrieb oder wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger industrieller und gewerblicher Anlagen
  • Anzeigen nicht wesentlicher Änderungen

Zuständig für die Durchführung der Verfahren ist die untere Immissionsschutzbehörde im Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen. Für die Anmeldung benötigen Unternehmen ein ELSTER-Organisationszertifikat.

serviceportal.gelsenkirchen.de/ELiA

Mit der kontinuierlichen Erweiterung des digitalen Serviceangebots werden Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger einfacher, schneller und barriereärmer. Alle aktuell verfügbaren Online-Services sind über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen erreichbar:

www.gelsenkirchen.de/serviceportal

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