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Vollstreckungen und Betriebsprüfungen bis Silvester ausgesetzt

Gelsenkirchen, 18. Dezember 2026 | lt. Radio Emscher Lippe

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Bei den Finanzämtern in unserer Region ist seit Mittwoch, (17. Dezember), der traditionelle Weihnachtsfrieden eingekehrt. Bis zum Jahresende – also bis einschließlich Silvester – ruhen bestimmte Maßnahmen der Steuerverwaltung. In dieser Zeit werden keine Vollstreckungen durchgeführt und keine neuen Betriebsprüfungen begonnen.

Mit dieser Regelung wollen die Finanzämter dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Weihnachtsfeiertage ohne zusätzliche Belastungen oder Störungen verbringen können.

Ganz still steht der Betrieb jedoch nicht: Steuerbescheide werden weiterhin verschickt, damit Erstattungen zügig ausgezahlt werden können. Auch Mahnungen können in dieser Zeit noch eingehen. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn gesetzliche Fristen auslaufen – wird das Finanzamt tätig.

Der sogenannte Weihnachtsfrieden hat eine lange Tradition und soll für ein Stück Ruhe zum Jahresende sorgen – sowohl für die Beschäftigten der Finanzämter als auch für die Steuerpflichtigen.

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