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Zwei Kinder verletzt
Gelsenkirchen-Ückendorf, 31.Mai 2026 lt. Polizei Gelsenkirchen

Bei einem Zusammenstoß auf der Leithestraße wurden am Samstagabend ein vier- und ein sechsjähriges Kind schwer verletzt. Ein 66-jähriger Fahrzeugführer soll den Unfall durch ein Fahrfehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr verursacht haben.
Kollision beim Einfahren aus Grundstückszufahrt
Am Samstag, dem 30. Mai 2026, ereignete sich gegen 20:00 Uhr auf der Leithestraße in Gelsenkirchen-Ückendorf ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Nach aktuellem Ermittlungsstand fuhr ein 66-jähriger Gelsenkirchener mit seinem Personenkraftwagen aus einer Grundstückszufahrt in den fließenden Verkehr ein. Dabei kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug einer 24-jährigen Gelsenkirchenerin, die die Leithestraße in regulärer Fahrtrichtung befuhr.
Kinder trotz Kindersicherung verletzt – stationäre Behandlung erforderlich
Auf der Rückbank des Fahrzeugs der jungen Frau befanden sich ihre beiden Kinder im Alter von vier und sechs Jahren. Obwohl die Kinder vorschriftsgemäß gesichert waren, erlitten sie durch die Wucht des Aufpralls schwere Verletzungen. Rettungskräfte versorgten die beiden Kinder noch vor Ort und brachten sie anschließend in ein örtliches Krankenhaus, wo sie zur weiteren Behandlung stationär aufgenommen wurden.
Beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit – Abschleppwagen im Einsatz
Die Kollision hinterließ an beiden beteiligten Fahrzeugen erhebliche Schäden. Keines der Autos war nach dem Unfall noch fahrbereit, sodass beide Fahrzeuge durch Abschleppunternehmen von der Unfallstelle abtransportiert werden mussten.
Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet
Die Polizei Gelsenkirchen hat gegen den 66-jährigen Unfallverursacher ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.
Polizei mahnt zur Vorsicht beim Einfahren in den Straßenverkehr
Der Unfall verdeutlicht einmal mehr die besonderen Gefahren, die beim Einfahren aus Grundstückszufahrten in den fließenden Verkehr entstehen können. Die Polizei Gelsenkirchen appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, in solchen Situationen äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich ausreichend Sicht zu verschaffen, bevor sie in die Fahrbahn einfahren. Auch gut gesicherte Kinder können bei starken Aufprallen verletzt werden – sichere Fahrweise schützt alle.
Zeugenaufruf: Hinweise an die Polizei Gelsenkirchen
Personen, die den Unfall beobachtet haben oder sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Gelsenkirchen unter der Rufnummer 0209 365-0 in Verbindung zu setzen.

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