Zwangsversteigerung für zwei Problemhäuser an der Bochumer Straße angesetzt

Gelsenkirchen-Ückendorf, 9. Juli 2026 | lt Stadt Gelsenkirchen

Die bauliche Umgestaltung der Bochumer Straße in Gelsenkirchen-Ückendorf erreicht die Gerichtssäle: Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat die Termine für die Zwangsversteigerungen der beiden direkt nebeneinanderliegenden Wohn- und Geschäftshäuser mit den Hausnummern 164 und 166 bekannt gegeben. Beide Objekte befinden sich in einem derart desolaten Zustand, dass der Verkehrswert vom Gutachter auf jeweils den symbolischen Betrag von 1,00 Euro festgesetzt wurde.

Einsturzgefahr und Bäume in den Dachrinnen

Bei den betroffenen Gebäuden handelt es sich um dreigeschossige, um das Jahr 1905 errichtete Wohn- und Geschäftshäuser, die jeweils zwei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss sowie fünf Wohneinheiten in den oberen Etagen umfassen. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung standen die Immobilien leer.

Die Beschreibung der Sachverständigen zeichnet ein dramatisches Bild des Verfalls:

Foto: © ueckendorf-aktuell.de Willi Müller

Bochumer Straße 164: Das Gebäude stand längere Zeit offen und war für jedermann frei zugänglich. Eine vollständige Innenbesichtigung war aufgrund des Zustands teilweise gar nicht mehr möglich.

Foto: © ueckendorf-aktuell.de Willi Müller

Bochumer Straße 166: Hier wachsen bereits Bäume aus den Dachrinnen, und der Sockelbereich weist massive Feuchtigkeitsschäden auf. Zudem sind für dieses Objekt bereits zwei behördliche Verfahren wegen baulicher Mängel anhängig – unter anderem wegen akuter Einsturzgefahr.4

Für beide Häuser lautet die eindeutige Empfehlung im Gutachten: Eine wirtschaftliche Nutzung ist ausschließlich nach einer Kern- bzw. Vollsanierung denkbar. Als realistischere und wirtschaftlichere Alternative wird jedoch der Abriss und eine anschließende Neubebauung genannt. Die kalkulierten Abrisskosten wurden im Vorfeld auf rund 135.000 Euro pro Objekt geschätzt.

Stadt Gelsenkirchen hat die Hand drauf

Da sich die Immobilien im offiziell ausgewiesenen Sanierungsgebiet „Bochumer Straße“ befinden, gelten besondere gesetzliche Regeln. Im Grundbuch ist ein entsprechender Sanierungsvermerk eingetragen. Dies bedeutet für potenzielle Bieter, dass künftige bauliche Veränderungen oder Verkäufe genehmigungspflichtig sind. Zudem besitzt die Stadt Gelsenkirchen ein allgemeines Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (§ 144 BauGB), um Schrottimmobilien gezielt aufzukaufen und das Quartier städtebaulich aufzuwerten.

Die Versteigerungstermine im Überblick

Die Verfahren werden getrennt voneinander im Amtsgericht Gelsenkirchen (Bochumer Straße 79) verhandelt:

ObjektAktenzeichenVersteigerungsterminOrt (Amtsgericht Gelsenkirchen)
Bochumer Str. 1645 K 25/24Freitag, 24. Juli 2026 um 09:00 UhrEtage 2, Sitzungssaal 212
Bochumer Str. 1665 K 104/24Dienstag, 08. Dezember 2026 um 09:30 UhrEtage 2, Sitzungssaal 202

Interessierte Bieter müssen sich darauf einstellen, bei Abgabe eines Gebots eine Sicherheitsleistung (in der Regel 10 % des ursprünglichen, rechnerischen Werts bzw. der Verfahrenskosten) nachweisen zu müssen. Angesichts der immensen Folgekosten für Sanierung oder Abriss bleibt abzuwarten, ob private Investoren den Zuschlag erhalten oder ob die Stadt Gelsenkirchen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, um die städtebauliche Erneuerung von Ückendorf selbst weiter voranzutreiben.

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