Pflicht zur Schneeräumung auf den Bürgersteigen liegt beim Bürger

29. November 2023 I lt. Radio Emscher Lippe

Foto: Poixabay.com

Die städtischen Betriebe in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen haben ihre Winterdienstmaßnahmen frühzeitig gestartet, um Schnee und Eis auf den Straßen und öffentlichen Plätzen zu beseitigen.

Dies geht aus Informationen der ZBG, BEST und Gelsendienste hervor. Während die öffentlichen Bereiche in der Verantwortung der städtischen Betriebe liegen, obliegt die Pflicht zur Schneeräumung auf den Bürgersteigen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

Besonders betont wird die Notwendigkeit, Schnee und Eis schnellstmöglich zu beseitigen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Die Gelsendienste haben klare Richtlinien festgelegt, die besagen, dass die Räumung unter der Woche bis 7 Uhr morgens und an Sonn- sowie Feiertagen bis 9 Uhr erfolgen muss.

Trotz des offiziellen Starts der Winterdienst-Bereitschaft seit Anfang November wurden bisher keine größeren Einsätze von ZBG, BEST und Gelsendienste verzeichnet. Dies deutet darauf hin, dass die Witterungsbedingungen bisher vergleichsweise mild waren und keine umfangreichen Maßnahmen erforderlich waren.

In Anbetracht der bevorstehenden Wintermonate rufen die städtischen Betriebe jedoch dazu auf, sich auf mögliche Wetterumschwünge vorzubereiten und die Winterdienstvorschriften zu beachten. Weitere Hinweise und Tipps zum Winterdienst können auf den Websites der beteiligten Dienstleister eingesehen werden.

Die Bürger werden ermutigt, die Verantwortung für die Räumung der Bürgersteige und angrenzenden Grundstücke wahrzunehmen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. ZBG, BEST und Gelsendienste stehen weiterhin in Bereitschaft, um bei Bedarf den Winterdienst effizient zu gewährleisten und den öffentlichen Raum sicher zu halten.

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