Foto: ©W.Müller


Stadt unterstützt mit Fördergeld die Beseitigung illegaler Graffiti
Höchstförderung bis zu 3.000 Euro

25. Juli 2022 | Stadt Gelsenkirchen

Foto: © W. Müller


GE. Illegale Graffiti und Farbschmierereien verschandeln so manche Fassade und sind ein Ärgernis. Mit einem Förderprogramm unterstützt die Stadt Gelsenkirchen bei deren Beseitigung. Bis zu 50 Prozent der Kosten können von der Stadt übernommen werden. Die Höchstförderung beträgt maximal 3.000 Euro pro Gebäude/Bauwerk und Jahr. Bürgerinnen und Bürger, die das Programm nutzen, tragen so auch dazu bei, das Stadtbild zu verbessern.

Fördergelder beantragen können Eigentümerinnen und Eigentümer, erbbauberechtigte Personen oder deren Vertreterinnen und Vertreter, um Graffiti von privaten Gebäuden oder Bauwerken beseitigen zu lassen.

Wer eine Förderung beantragen möchte, muss zuvor einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung bei der Polizei stellen. Außerdem muss eine Fachfirma beauftragt werden, um Schäden am Mauerwerk oder für die Umwelt durch die Graffitibeseitigung auszuschließen.

Ein Fachgremium entscheidet, ob Fördergelder bewilligt werden. Das Graffiti darf daher erst entfernt werden, wenn über den Antrag entschieden ist. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Weitere Informationen gibt es unter der Internetadresse www.gelsenkirchen.de/graffiti-entfernung

Fragen zur Förderung können telefonisch unter der Rufnummer 0209 169-3861 oder per E-Mail an sicherheit.und.ordnung@gelsenkirchen.de gestellt werden.

Die Stadt hat außerdem ein Faltblatt herausgegeben, das über die Graffitibeseitigung informiert. Es liegt an verschiedenen Stellen aus, zum Beispiel in der Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus oder in den BÜRGERcentern.

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