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Lachgasverbot für Minderjährige in Gelsenkirchen beschlossen

Gelsenkirchen, 27. Juni 2025  |   lt. Radio Emscher Lippe

Foto: ueckendor-aktuell.de W. Müller

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 26. Juni 2025 ein Verbot von Lachgas für Minderjährige beschlossen. Damit reagiert die Stadt auf den zunehmenden Missbrauch des Gases als Partydroge unter Jugendlichen. Das Verbot tritt in den kommenden Tagen in Kraft – sobald es offiziell im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Künftig dürfen Personen unter 18 Jahren in Gelsenkirchen weder Lachgas kaufen, besitzen noch konsumieren. Ziel der neuen Regelung ist es, Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Gefahren des Gases zu schützen. Obwohl Lachgas – auch bekannt als Distickstoffmonoxid – legal in der Medizin und Industrie verwendet wird, sorgt seine berauschende Wirkung zunehmend für missbräuchliche Nutzung im Freizeitbereich.

„Lachgas mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, doch der Konsum kann ernsthafte gesundheitliche Schäden verursachen – insbesondere bei jungen Menschen“, erklärte ein Sprecher der Stadt Gelsenkirchen. „Das Verbot ist ein wichtiger Schritt, um Jugendliche besser zu schützen.“

Der Ratsbeschluss wurde mehrheitlich angenommen und findet breite Unterstützung bei lokalen Präventionsexperten und medizinischem Fachpersonal.

Die Stadt Gelsenkirchen wird über das genaue Inkrafttreten informieren, sobald die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt ist.

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