Jugendlicher Tatverdächtiger ermittelt

02.07.2023 I Polizei Gelsenkirchen

Foto: Pixabay.com

Ein beunruhigender Vorfall erschütterte gestern Gelsenkirchen, als der Pilot eines Hubschraubers der Bundespolizei während eines Einsatzes gemeldet hat, dass versucht wurde, ihn mit einem Laserpointer im Flug gezielt zu blenden. Die mutmaßliche Tat ereignete sich in der Nähe eines Wohngebiets, aus dem der Laserstrahl stammte. Unglaublich, aber wahr, der Pilot konnte sogar das genaue Haus und Fenster identifizieren, von dem aus der Angriff erfolgt war.

Umgehend reagierten örtliche Beamte auf den Vorfall und begaben sich zur genannten Örtlichkeit. Dort trafen sie auf einen 14-jährigen, der den Beamten bereits wegen anderen Straftaten bekannt war. Nachdem ihm der Vorwurf des Laserangriffs vorgehalten wurde, gestand der Jugendliche die Tat ein. Er übergab den Laserpointer freiwillig zur Beschlagnahmung. Die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen wurden über den Vorfall informiert.

Dieser Vorfall könnte für den 14-jährigen ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, und gemäß dem Strafgesetzbuch drohen für solche gefährlichen Eingriffe in den Luftverkehr erhebliche Freiheitsstrafen. Obwohl der Jugendliche möglicherweise sein Handeln nicht in vollem Umfang einschätzen konnte, wird die potenzielle Gefährdung von Flugbesatzungen und Passagieren in solchen Fällen äußerst ernst genommen.

Die Polizei warnt vor den schwerwiegenden Folgen solcher Laserangriffe, da sie nicht nur die Sicherheit der Luftfahrzeuge gefährden, sondern auch das Leben der Besatzung und der Menschen am Boden in Gefahr bringen können. Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass Eltern ihre Kinder über die potenziellen Gefahren von Laserpointern aufklären und ihnen vermitteln, dass der unsachgemäße Einsatz solcher Geräte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die Bundespolizei und die örtlichen Behörden werden weiterhin wachsam sein, um solche Vorfälle zu verhindern und die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Aktivitäten, insbesondere den missbräuchlichen Einsatz von Laserpointern, unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.

Der 14-jährige wird nun vor Gericht gestellt und muss sich den Konsequenzen seines Handelns stellen. Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen, und weitere Details werden im Laufe des Verfahrens ans Licht kommen. Die Behörden hoffen, dass dieser Vorfall als Mahnung dient und dass solche gefährlichen Handlungen in Zukunft vermieden werden, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Jerzynka, EPHK
Leitstelle
Telefon: 0209/365 2161
E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
https://gelsenkirchen.polizei.nrw

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1 Kommentar

  1. Ich habe wenig Hoffnung, dass der Jugendliche eine Bestrafung erhält;
    weder von der Justiz und noch weniger von den Erziehungsberechtigten!

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