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Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung der Stadt Gelsenkirchen

Gelsenkirchen, den 12. März 2024, | Stadt Gelsenkirchen

Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen – Luftbild Hubert Harst

Die stadtbekannte Problemimmobilie an der Emil-Zimmermann-Allee 1 muss abgerissen werden. Die Stadt Gelsenkirchen hat heute das entsprechende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht für sich entscheiden können. Sobald das Urteil Rechtskraft erreicht, kann die Stadt nun den Abriss beauftragen.

Bereits seit 2004 steht das Haus leer und wurde vom Eigentümer dem Verfall überlassen. Immer wieder gab es Beschwerden über Vandalismus, Müllablagerungen und Einbrüche in das leerstehende Gebäude. Dass in ganz Gelsenkirchen bekannte Hochhaus ist der Bürgerschaft bereits seit Jahren ein Dorn im Auge.

2019, nach zahlreichen ordnungsrechtlichen Verfahren, war es dann soweit: Die Stadt hat ein Rückbaugebot gemäß § 179 Baugesetzbuch erlassen. Dies ist ein städtebauliches Instrument zur Beseitigung von Schrottimmobilien.

Oberbürgermeisterin Karin Welge: „Nach inzwischen fünf Jahren hat es nun endlich eine richterliche Entscheidung im Verfahren gegeben, die die Einschätzung der Stadtverwaltung zur Durchsetzung eines Rückbaugebotes bestätigt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir hiermit die Verantwortung der Immobilieneigentümer für unsere Stadt einfordern können und bedanke mich bei allen Beteiligten in der Verwaltung, die so lange für unsere Stadt und gegen die Verwahrlosung an diesem Fleck gekämpft haben.“

Das extrem aufwändige Verfahren hat ein ressortübergreifendes Kompetenzteam aus städtischen Mitarbeitenden der Referate 30-Recht, 32-Öffentliche Sicherheit und Ordnung, 61-Stadtplanung, 63-Bauordnung und 65-Hochbau und Liegenschaften vorbereitet und auf den Weg gebracht.

Der Rat der Stadt hatte im Juli 2019 mit einem einstimmigen Beschluss die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Nach umfassenden Recherchearbeiten hat die Verwaltung das sehr aufwändige Verfahren im Dezember 2019 auf den Weg gebracht.

So mussten zunächst durch die Stadt mögliche alternative Planungen wie Instandsetzung und Modernisierung wirtschaftlich geprüft werden, bevor ein Rückbaugebot angeordnet werden durfte. Hierfür mussten Schadstoffsanierungs- und Umbaubaukosten berechnet und den Kosten möglicher Mieteinnahmen gegenübergestellt werden. Diese technischen und wirtschaftlichen Untersuchungen haben allein einen hohen fünfstelligen Betrag gekostet. Genau diese Untersuchungen wurden vor Gericht von dem Eigentümer angezweifelt.

Parallel zu dem Gerichtsverfahren haben Stadt, Eigentümer und mögliche Investoren auch immer über einvernehmliche Lösungen verhandelt. Zwischenzeitlich war der Abbruch von einem Düsseldorfer Unternehmen sogar angekündigt worden. Letztlich haben sich die privaten Lösungen aber immer wieder zerschlagen.

Nach dieser Entscheidung kann das Rückbaugebot nun endlich durchgesetzt werden. Der Eigentümer wird im Rahmen des gesetzlich möglichen zur Zahlung verpflichtet. Ihm bleibt auch die Möglichkeit, das Gebäude nun doch selbst abzureißen.

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