Lebensgefährtin schließt sich an

5. Januar 2024 I Polizei Geslenkirchen

Foto: Pixabay.com

Im Rahmen einer beabsichtigten Vollstreckung eines Haftbefehls in der Bulmker Straße in Bulmke-Hüllen öffnete die Lebensgefährtin des 39jährigen Betroffenen den Polizeibeamten die Wohnungstür.

Der Betroffene nutzte das von ihm mitgehörte Erstgespräch und flüchtete sofort über mehrere Dächer auf den Balkon in der 4. Etage eines anderen Wohnhauses der Bulmker Straße. Hier war er wenigstens einmal aufrichtig und bat die Wohnungsinhaberin um Einlass, da er von der Polizei gesucht werde. Die Wohnungsinhaberin informierte daraufhin die Polizei und ließ den Flüchtigen auf dem Balkon schmoren.

Da die Polizeibeamten auf eine Flucht vorbereitet waren, konnten weitere Fluchtwege schnell abgeschnitten und der Flüchtige auf dem Balkon festgesetzt werden. Mit Hilfe der FW wurde unterhalb des Balkons ein Sprungtuch bereitgestellt. Der Flüchtige konnte letztlich widerstandslos auf dem Balkon festgenommen werden. Er geht jetzt für die nächsten 18 Monate in Haft. Bei einer Überprüfung der Personalien der 41jährigen Lebensgefährtin stellte sich heraus, dass auch gegen diese ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag. Sie wurde daher ebenfalls festgenommen und muss die nächsten 40 Tage in Haft verbringen.

Fazit: Mit etwas Glück können sich beide in der Haftanstalt an den nächsten Abenden vor dem Einschlafen noch einmal zuwinken.

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Polizei Gelsenkirchen
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E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
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