Fahrradzone in Gelsenkirchen-Ückendorf

Gelsenkirchen-Ückendorf, 24. Februar 2026 | ueckendorf-aktuell.de Willi Müller

Fahrradzone Ückendorf,
Foto: © ueckendorf-aktuell.de Willi Müller

Die Siedlung Flöz Dickebank in Gelsenkirchen-Ückendorf, zwischen Virchowstraße und Bergmannstraße, wurde am 5. Juli 2023 offiziell zur ersten Fahrradzone der Stadt erklärt – mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und dem klaren Vorrang für Radfahrende. Fast drei Jahre später fällt die Bilanz jedoch ernüchternd aus: Die schöne Idee ist in der Realität des Alltags weitgehend gescheitert.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für Fahrradzonen wurde mit der StVO-Novelle vom 28. April 2020 geschaffen. Wo Fahrradzonen in Deutschland entstehen dürfen, ist unter § 45 Abs. 1i StVO geregelt. Darin heißt es: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Gebieten mit hoher Fahrradverkehrsdichte, Fahrradzonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Ge- und Verbote zur Fahrradzone ergeben sich aus Anlage 2 laufende Nummer 24.1 StVO. Den Beginn der Zone markiert das Verkehrszeichen 244.3 – ein quadratisches Schild mit dem blauen Fahrradsymbol und dem Schriftzug „ZONE“.

Was die Regeln vorschreiben

Für Radfahrende erlaubt die Zone ausdrücklich das Nebeneinanderfahren, auch wenn Kraftfahrzeuge dahinter nicht überholen können. Radfahrende haben in der Fahrradzone Vorrang. Fahrradzonen dürfen nach der StVO ausschließlich von Radfahrern und Führern von Elektrokleinstfahrzeugen benutzt werden. Andere Fahrzeugarten dürfen die Zone nur befahren, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzzeichen explizit erlaubt ist. Werden Radfahrer durch Kraftfahrzeuge gefährdet oder behindert, müssen diese ihre Geschwindigkeit erforderlichenfalls weiter verringern – auch unterhalb der 30 km/h.

Die Realität: Regeln ohne Wirkung

Doch was auf dem Papier gut klingt, hat sich im Alltag nicht durchgesetzt. Autofahrer nehmen die Geschwindigkeitsbegrenzung kaum ernst und rasen weiterhin durch die Straßen der Siedlung, als hätte sich nichts geändert. Besonders bitter: Auch die Radfahrenden selbst scheinen von der neuen Zone wenig überzeugt zu sein – sie fahren nach wie vor auf dem Bürgersteig, statt die ihnen ausdrücklich zugedachte Fahrbahn zu nutzen. Das Vertrauen in die eigene Sicherheit auf der Straße fehlt offenbar.

Der Grund für dieses Scheitern liegt auf der Hand: Es wird schlicht nicht kontrolliert. Abhängig von den Umständen droht für das unerlaubte Einfahren ein Verwarnungsgeld zwischen 15 und 30 Euro, ein Verstoß gegen das Tempolimit kann ein Bußgeld von bis zu 800 Euro nach sich ziehen. Doch diese Sanktionen entfalten keine Wirkung, wenn niemand sie durchsetzt. Weder der Kommunale Ordnungsdienst noch die Polizei scheinen die Zone regelmäßig zu überwachen oder Verstöße zu ahnden.

Fazit: Gut gemeint reicht nicht

Die Fahrradzone Flöz Dickebankwar ein mutiger und grundsätzlich richtiger Schritt in Richtung Verkehrswende. Die Idee, Radfahrenden in einem Wohngebiet mehr Sicherheit und Vorrang zu geben, verdient Anerkennung. Doch ohne konsequente Kontrolle und spürbare Ahndung von Verstößen bleibt jede Verkehrsregel zahnlos. Fast drei Jahre nach der Eröffnung muss die Stadt Gelsenkirchen ehrlich bilanzieren: Eine Fahrradzone, die niemand einhält und niemand überwacht, ist nicht mehr als ein Schild am Straßenrand. Wer die Verkehrswende ernstnimmt, muss auch den Mut aufbringen, sie durchzusetzen.

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1 Kommentar

  1. Aufgrund der Sanierung der Bochumer Strasse hätte ich eine „Anlieger frei“ Siedlung auch für die bessere Wahl gehalten, zumal die Regeln hierfür auch hinlänglich bekannt sein sollten.
    Mit dieser Regelung könnten Kinder wohl eher wieder auf der Strasse sicherer unterwegs sein, wenn kein (kaum) Durchgangsverkehr herrschen würde.
    Hier meine ich aber auch nur die Siedlung um den Kreisverkehr. Mir ist schon klar, dass dies nicht für die Virchow- und Bergmannstr. gelten kann.

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