Foto: © W. Müller


Bundespolizei nimmt innerhalb kurzer Zeit zwei Personen fest

27. Juli 2022 I Bundespolizei Gelsenkirchen

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Am gestrigen Dienstagvormittag (26. Juli) verhafteten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof jeweils einen Mann und eine Frau. Die Frau konnte die Haftstrafe jedoch abwenden.

Gegen 10:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 47-Jährigen. Dieser händigte eine polnische Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach dem Mann suchte. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte den Gesuchten im September 2019 rechtskräftig wegen Entziehung elektrischer Energie zu einer Geldstrafe in Höhe von 380 Euro verurteilt. Da der Gelsenkirchener diese bisher nicht beglichen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Der Gesuchte konnte den geforderten Betrag nicht aufbringen und wurde deshalb für die nächsten 30 Tage in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Kurz darauf trafen die Beamten bei der Fortsetzung ihres Streifengangs auf eine 51-Jährige. Die Staatsanwaltschaft Essen suchte die Deutsche ebenfalls per Haftbefehl. Das Amtsgericht Essen verurteilte die Frau im März 2017 rechtskräftig wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.030 Euro. Einen Großteil der Strafe hatte die Essenerin bereits erbracht. Die Frau hätte noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen verbüßen müssen, konnte diese jedoch abwenden, indem sie den noch zu entrichtenden Betrag von 20 Euro bei der Bundespolizei zahlte.

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