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Wann und wie greift die Gaspreisbremse?

22. November 2022 I ueckendorf-aktuell.de W.Müller

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Den Bundesbürger stehen endlich neue Energie-Entlastungen bevor. Nach der zugesagten Einmalzahlung im Dezember folgt jetzt die Gaspreisbremse. Die soll ab März aktiv sein, aber dann für die Monate Januar und Februar rückwirkend ausgezahlt werden.

Wie funktioniert das?

Laut der Verbraucherzentrale muss sich aber niemand darum kümmern. Der zu zahlende Abschlag soll von den Energieversorgern automatisch ab März 2023 verringert werden und mit dieser Abschlagzahlung sollen dann auch die Monate Januar und Februar verrechnet werden und ab April soll dann der normale reduzierte Abschlag bezahlt werden.

Ein Beispiel:

Bei einem Verbrauch von etwa 20.000 KWh könnten lt. Check24, durch den Gaspreisdeckel rund 1000 € im Jahr eingespart werden. Ein Single mit ungefähr 5.000 KWh würde ca. 250,00 Euro im Jahr einsparen. Allerdings soll sich diese Beispielrechnung nicht unbedingt auf jeden Gaskunden übertragen lassen.

So soll der Gaspreisdeckel berechnet werden.

Der Gaspreisdeckel liegt bei 12 Cent für die Kilowattstunde. Dieser Preis muss für 80% des Vorjahresverbrauchs vom Verbraucher bezahlt werden. Für den Mehrverbrauch muss der volle Preis überwiesen werden.

Wer seine Heizkosten direkt an den Energieversorger zahlt, wird bei seinen monatlichen Abschlagszahlungen dann nur den reduzierten Preis bezahlen müssen. Wer seine Heizkosten übe die Nebenkosten zahlt, dem muss der Vermieter bzw. die Abrechnungsfirma dann die Einsparung errechnen und die monatliche Abschlagszahlung endsprechend verringern. Auch hier soll das rückwirkend für die Monate Januar und Februar des kommenden Jahres gelten.

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