Gelsenkirchener*innen müssen sich ab 2023 auf höhere Müllgebühren einstellen.


24.November 2022 I Stadt Gelsenkirche /Gelsendienste

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120-Liter-Restmülltonne soll um 37,10 Euro im Jahr teurer werden
Auch Straßenreinigungs- und Friedhofsgebühren sollen steigen

Die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung sowie die städtischen Friedhöfe für das Jahr 2023 werden am 30. November im Betriebsausschuss GELSENDIENSTE vorberaten. Die Beschlussfassung erfolgt am 8. Dezember im Rat der Stadt.
Über alle Gebührenbereiche hinweg waren bei der Kalkulation für das kommende Jahr die allgemein hohen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Ein deutlicher Kostenanstieg musste insbesondere bei der Abfallentsorgung und der Straßenreinigung eingeplant werden. Da in diesen Bereichen viele Fahrzeuge zum Einsatz kommen, wird jeweils ein großer Posten durch die stark gestiegenen Kraftstoffkosten verursacht.


Abfallgebühren bleiben niedrig
Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat für die in Gelsenkirchen am häufigsten verwendete 120 Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung eine Jahresgebühr von 284,30 Euro ergeben. Der Anstieg um 37,10 Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet eine monatliche Mehrbelastung von 3,09 Euro. Die Gebühr für die Biotonne mit 120 Litern Volumen und 14-täglicher Leerung liegt in 2023 bei 45,90 Euro im Jahr. Die Mehrkosten betragen hier insgesamt 5,95 Euro bzw. 50 Cent pro Monat. Ursache für die Gebührensteigerung sind neben den erwähnten höheren Kraftstoffpreisen vor allem steigende Kosten für die Entsorgung der Abfälle sowie höhere Personalkosten.
Die Abfallgebühren in Gelsenkirchen sind im NRW-weiten Vergleich weiterhin niedrig. Wie ein aktueller Vergleich des Bunds der Steuerzahler zeigt, liegt Gelsenkirchen mit Gesamtkosten von 287,15 Euro für die wöchentliche Abfuhr einer 120 Liter-Restmülltonne und die 14-tägliche Leerung einer gleich großen Biotonne in diesem Jahr landesweit auf dem zweiten Rang. Etwas günstiger sind die Jahresgebühren für dieselbe Leistung mit 278,04 Euro nur in Wuppertal. Unter anderem in Bottrop und Essen liegen sie mit 356,25 Euro bzw. 418,80 Euro hingegen deutlich höher.

Höhere Kosten für die Straßenreinigung
Bei den Straßenreinigungsgebühren ergibt sich in 2023 für den Musterhaushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 (wöchentliche Reinigung) und Winterdienststufe 3 eine Jahresgebühr von 175,80 Euro. Die Steigerung um 22,80 Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet monatliche Mehrkosten von 1,90 Euro. Neben den gestiegenen Kraftstoffpreisen waren auch in diesem Bereich höhere Personal- und Entsorgungskosten zu berücksichtigen.


Anstieg bei den Friedhofsgebühren
Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren für 2023 wurde nur von geringfügig höheren Kosten als im Vorjahr ausgegangen. Über die verschiedenen Bestattungsarten ergibt sich dennoch eine Steigerung um durchschnittlich zehn Prozent. Ursächlich für die erforderliche Anpassung sind ein erwarteter leichter Rückgang der Bestattungszahlen sowie der anhaltende Trend zu kostengünstigeren Urnenbestattungen.
Daseinsvorsorge in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
GELSENDIENSTE ist sich bewusst, dass mit dem Anstieg der Gebühren eine zusätzliche Belastung in einer für viele Bürgerinnen und Bürger finanziell angespannten Situation einhergeht. Zugleich wird um Verständnis gebeten, dass das Unternehmen – wie bei der Betrachtung der einzelnen Gebühren erläutert – ebenso von der allgemeinen Preisentwicklung und anderen Kostensteigerungen betroffen ist. Zur Deckung der im kommenden Jahr anfallenden Mehrkosten für die im Rahmen der Daseinsvorsorge erbrachten Leistungen sind die Anpassungen daher unumgänglich.


Allgemeine Informationen:
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation der Gebühr muss auf einer realistischen Prognose des Aufwandes basieren. Nach Abschluss des Gebührenjahres wird eine Abrechnung vorgenommen. Falls die erhobene Gebühr in Summe von den tatsächlich entstandenen Kosten abweicht, wird die Überdeckung bzw. Unterdeckung bei der Gebührenkalkulation in den Folgejahren berücksichtigt. Eine Erzielung von Gewinnen ist ausgeschlossen, Verluste sollen vermieden werden.

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