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Zuständigkeit liegt bei der unteren staatlichen Schulaufsichtshörde des Landes

Juli 2022, 15:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen

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Bildungsdezernentin Anne Heselhaus hält eine Reduzierung der Pflichtstundenzahl an allen Grundschulen in Gelsenkirchen nicht für den richtigen Weg. Das hat sie gegenüber dem zuständigen Schulamt der Stadt Gelsenkirchen, der unteren staatlichen Schulaufsichtshörde des Landes Nordrhein-Westfalen, deutlich gemacht. „Wir sind in einem engen und vertrauensvollem Austausch über alle Möglichkeiten, eine angemessene Lehrerversorgung zu erreichen. Eine Reduzierung der Pflichtstundenzahl ist allerdings nicht im Sinne der Stadt Gelsenkirchen.“

Auch das Schulamt sieht die Reduzierung der Pflichtstunden als letztes Mittel der Wahl, hat Bildungsdezernentin Anne Heselhaus im Austausch mit der Behörde erfahren. Für die ausreichende Ausstattung mit Lehrpersonal ist das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

„Angesichts der besonderen Herausforderungen wie der Kinderarmut und im Sinne von Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist eine Benachteiligung der Gelsenkirchener Kinder nicht hinnehmbar. Gemeinsam mit dem Schulamt hoffen wir, dass sich bis zum Schuljahresstart noch eine Verbesserung bei der Lehrerversorgung ergibt. Wir werden die Entwicklung weiter eng begleiten“, so Anne Heselhaus.

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