Zeitlich beschränktes Schneideverbot dient dem Naturschutz

19. Februar 2024,  | Stadt Gelsenkirchen

Foto: Pixabay.com

Alle Jahre wieder, immer im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September, ist es verboten, Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Dieses zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind. Diese Regelung ist wichtig, um das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Lebens-, Fortpflanzungs-, Zufluchts- und Ruhestätten in der Saison zu erhalten.

Unter das Verbot fallen nicht die üblichen Form- und Pflegeschnitte von Hecken, doch sollten auch diese Maßnahmen schonend vorgenommen werden, damit das Brutgeschäft der Tiere dadurch nicht beeinträchtigt wird. Es ist daher ratsam, vor Beginn der Schnittarbeiten die Vegetationsbestände auf Nist- und Brutstätten zu überprüfen.

Weitergehende Informationen können beim Referat Umwelt (Tel.: 169-4405 und 169-4267) der Stadt Gelsenkirchen eingeholt werden.

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